Unique rekurriert nur in Nebenpunkten gegen das vorläufiges Betriebsreglement
Einige vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigten Punkte gehen für eine stabile Zukunft des Flughafens Zürich zu weit oder sind zu absolut formuliert, wie Unique in einer Mitteilung vom Montag schreibt.
Triebwerkstandläufe nur noch in Schallschutzanlage
Die Flughafen Zürich AG kritisiert in ihrer Beschwerde «die Zulässigkeit der vorbehaltlosen Verpflichtung zur Einhaltung der von der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation erlassenen Normen und Empfehlungen». Einige dieser Empfehlungen könnten aus topografischen Gründen nicht eingehalten werden, hält Unique fest. Die Beschwerde richtet sich auch gegen die BAZL-Auflage, wonach der Flughafen Zürich ab 1. April 2009 sämtliche Triebwerkstandläufe nur noch in einer Schallschutzanlage durchgeführt werden dürfen. Unique muss laut BAZL das Gesuch für den Bau einer entsprechenden Halle einreichen.
Schalldämpfungsmassnahmen unklar
Gemäss Unique ist aufgrund akustischer Abklärungen nicht klar, mit welcher Massnahme die beste Schalldämpfung erreicht werden kann. Es müsse nicht zwingend eine teure Schallschutzhalle sein. Zudem sei nicht Unique, sondern SR-Technics für diese Forderung des BAZL der richtige Adressat.
Bechwerden gegen das vorläufige Betriebsreglement
Die Zürcher Flughafenbetreiberin Unique hatte das vorläufige Betriebsreglement Ende 2003 beim Bund eingereicht. Das BAZL genehmigte es Ende März 2005 weitgehend. Vergangene Woche reichten mehrere Kantone Bechwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement ein – darunter Zürich sowie die Nachbarkantone. (awp/mc/gh)