Unique von Weko wegen Behinderung von KMU gebüsst
Bereits im Dezember 2005 sei die Flughafenbetreiberin in der gleichen Sache wegen Nichtbefolgens einer vorsorglichen Anordnung mit einer Busse von 248’000 CHF belegt worden, teilt die Weko am Donnerstag mit.
Konkurrenten vom Wettbewerb ausgeschlossen
Diskriminierung und Behinderung nicht erlaubt