Der Preisüberwacher erachtet die neuen Entgelte als nicht missbräuchlich. Mit dem Entscheid des Preisüberwachers kann Unique die Zufahrtsgebühr von 50 CHF pro Fahrzeug ohne Einschränkungen beibehalten, wie die Flughafenbetreiberin Unique am Donnerstag in einer Medienmitteilung schreibt. Nach der Einführung der Gebühren sind verschiedene Kreise an den Preisüberwacher gelangt, welche Intransparenz bemängelten und fehlende gesetzliche Grundlagen geltend machten.
Aufwändige Sicherheitsmassnahmen
Begründet werden die neuen Entgelte von Unique mit aufwändigen Sicherheitsmassnahmen, die es zu refinanzieren gilt. Der Preisüberwacher ist dieser Argumentation nun gefolgt. Mit dem Betriebsreglement und der Bodenabfertigungsrichtlinie der EU sind offenbar auch die rechtlichen Grundlagen ausreichend.
Der Preisüberwacher hat Unique auch bezüglich drei weiterer Gebühren gestützt. So sind auch der massiv gestiegene Preis für die Zutrittsbadges von Angestellten auf dem Flughafen, das Entgelt für die Benutzung der Strassen auf dem Gelände und der Preis zur exklusiven Nutzung von Flächen innerhalb des Flughafenzauns nicht missbräuchlich. Allerdings darf Unique die Gebühren für Exklusivnutzer von Flughafenflächen nur schrittweise erhöhen. Zudem ist mit dem Preisüberwacher vereinbart, dass die nächsten zwei Jahre keine Erhöhung der Gebühren durchgeführt wird. (awp/mc/gh)