Ebenso ist die Menge Abfall, die ins Ausland exportiert wird, deklarationspflichtig. Unter den betroffenen Schadstoffen befinden sich Treibhausgase, Dioxine und schwere Metalle wie Quecksilber. Diese Informationen sind danach im Internet öffentlich zugänglich. Die Unternehmen müssen darin auch Namen und Adressen der Empfänger der Abfälle auflisten.
Teil der Aarhus-Konvention
Das Protokoll ist Teil der so genannten Aarhus-Konvention und wurde im Mai 2003 verabschiedet. Es wurde von der Schweiz sowie 19 weiteren Ländern und der Europäischen Union ratifiziert. Die Aarhus-Konvention garantiert den Zugang zu Informationen über die Umwelt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheiden und die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Sie trat im Oktober 2001 in Kraft. (awp/mc/ps/26)