Unternehmen im Kanton Zürich werden steuerlich entlastet
Das bringt Steuerausfälle von rund 50 Mio CHF für den Kanton und von rund 55 Mio CHF für die Gemeinden. Ursprünglich sah der Regierungsrat nur die Anpassung des Steuergesetzes an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes vor. Diese Anpassung ans Bundesgesetz war weitgehend unbestritten. Profitieren davon können vor allem die KMU-Betriebe.
Gewinnsteuer an Kapitalsteuer anrechnen
Im Verlaufe der parlamentarischen Diskussion fügte jedoch die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) den umstrittenen Passus ein, wonach die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen ist. Die Kommission begründete ihren Antrag mit dem interkantonalen Steuerwettbewerb. Es gelte die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich zu erhalten. Dieser Begründung schloss sich auch die Regierung an.
Standortförderungseffekt fraglich
SP und Grüne lehnten die Vorlage deshalb als Ganzes ab. Elisabeth Derisiotis (SP, Zollikon) sprach von einer «grosszügigen Beigabe an die Unternehmen». Die zusätzliche Entlastung der Kapitalgesellschaften sei weder wirtschaftlich noch politisch nötig. Zur Standortförderung trage die zusätzliche Entlastung wenig oder nichts bei, betonte die SP-Sprecherin. Auch für Ralph Margreiter (Grüne, Zürich) ist der «Wirtschaftsförderungseffekt gleich null».
Vorlage angenommen
Mit der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer würden Unternehmen lediglich von «substanzzehrenden Steuern» befreit, meinte dagegen Peter Roesler (FDP, Greifensee). Damit könnten «risikotragende Reserven» in den Betrieben belassen werden. Diese seien auf «recht dosierte Reserven» angewiesen. In der Schlussabstimmung stellten sich SVP, FDP, CVP, EDU und die Grünliberalen hinter die Vorlage. SP und Grüne stimmten dagegen. (awp/mc/ss/28)