Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ist ein vorrangiges Ziel der Unternehmenssteuerreform II. Das Ärgernis liegt darin, dass zuerst über die Gewinnsteuer der Unternehmensgewinn und dann über die Einkommenssteuer beim Aktionär auch noch die Dividenden voll besteuert werden.
WAK deutlich «milder» als der Bundesrat
Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund die Dividenden im Privatvermögen künftig zu 80% besteuern. Stattdessen beantragt die WAK mit 8 zu 4 Stimmen, die Gewinnausschüttungen nur noch zu 50% dem übrigen steuerbaren Einkommen zuzurechnen. Die Kantone sind frei, wie hoch sie die Teilbesteuerung festlegen wollen.
Satz beim Geschäftsvermögen 50 statt 60 %
Von 60 auf 50% senkte die Kommission mit dem gleichen Resultat auch den Satz beim Geschäftsvermögen (Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und andere geldwerte Vorteile). Laut Mitteilung der Parlamentsdienste hält die Minderheit in beiden Fällen an den Anträgen des Bundesrates fest.
Behandlung frühestens im Juni
Die Unternehmenssteuerreform II kann vom Erstrat frühestens im Juni behandelt werden. Reif für die Märzsession sind hingegen vorgezogene dringliche Massnahmen. Dabei geht es vorab um die Besteuerung bei indirekter Teilliquidation. Hier soll Anfang 2007 eine Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die Nachfolgeregelungen in zahlreichen Unternehmen blockiert. (awp/mc/pg)