Auch die Schweiz hat die Untersuchungen gegen die Finanzabwicklungsgesellschaft Clearstream wegen Geldwäscherei eingestellt. Das bestätigte am Mittwoch die Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte die Luxemburger Justiz das Ende ihrer Ermittlungen bekanntgegeben.
Der Schweizer Ex-Firmenchef André Lussi, der im Zuge des Geldwäscherei-Verdachtes im Mai 2001 entlassen wurde, wurde Anfang Februar 2004 in Luxemburg wegen Geldwäscherei angeklagt.
Die Bundesanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben im Juli 2003 Ermittlungen gegen eine Luxemburger Briefkastenfirma aufgenommen. Im April dieses Jahres seien diese abgeschlossen worden, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Seit 2001 im Visier der Luxemburger Justiz
Clearstream war bereits im Februar 2001 ins Visier der Luxemburger Justiz geraten, nachdem in einem Buch der Vorwurf der Geldwäscherei erhoben worden war. In dem Buch wird Clearstream vorgeworfen, zum Zweck der Geldwäscherei zahlreiche geheimgehaltene Konten eröffnet zu haben.
Clearstream hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen
In der Folge hatte sich das Unternehmen von drei hohen Kadermitgliedern getrennt, darunter vom Schweizer Firmenchef André Lussi. Lussi wurde Anfang Februar in Luxemburg der Geldwäscherei beschuldigt. Clearstream hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und versichert, dass die Firma strikte Vorschriften anwende, um Geldwäscherei zu verhindern. (awp/mc/gh)