Die Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys stellten eine unnötige pauschale Geräteabgabe nach dem Giesskannenprinzip dar, hiess es in einer Mitteilung von SWICO vom Montag. Das Kriterium der Massennutzung für das Speichern und Abspielen von MP3-Dateien sei nicht gegeben, und deshalb sei der Musikhandytarif GT4e aufzuheben, fordert SWICO. Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hatte Mitte März dieses Jahres die Einführung dieser beim Gerätekauf fälligen, einmaligen Urheberrechtsgebühren festgelegt. Sie sind geringer als jene für MP3-Player.
Verhandlungen erfolglos
Der Tarif wurde auf 30 Rappen pro Gigabyte festgelegt. Für ein iPhone mit 16 Gigabyte beträgt die Gebühr demnach einmalig 4,80 CHF. Die Verwertungsgesellschaften hatten eine Vergütung von 80 Rappen pro Gigabyte verlangt – gleichviel wie momentan bei reinen MP3-Playern. Das Schiedsgericht hatte sich mit der Angelegenheit auf Antrag der Verwertungsgesellschaften befasst. Verhandlungen mit den Nutzerverbänden und den Konsumentenschutzorganisationen hatten zuvor zu keiner Einigung geführt. Deshalb musste die Schiedskommission den Tarif prüfen und eine Gebühr festlegen. (awp/mc/ps/32)