Die Gewerkschaft Swiss Pilots geht als Sieger aus dem Streit mit der Swiss hervor: Das Schiedsgericht erklärte die Kündigung von 169 ehemaligen Crossair-Piloten für rechtswidrig. Die Swiss muss künftig proportional aus dem Pilotencorps reduzieren.
Swiss zurückgepfiffen: Entlassung von 169 Ex-Crossair-Piloten war rechtswidrig (keystone)
Die Gewerkschaft Swiss Pilots bestreitet, dass das Schiedsgerichtsurteil im Pilotenstreit für die Swiss International Air Lines schwer wiegende Konsequenzen hat. Im Gegenteil: Gemäss Swiss Pilots ermöglicht die Gleichbehandlung der Pilotencorps beim Abbau Einsparungen. Der Anwalt der Swiss Pilots, Stefan Suter, sprach am Donnerstag, einen Tag nach Bekanntgabe des Urteils, von einem «grossen Sieg». Die Swiss sei mit ihrer betriebswirtschaftlichen Argumentation unterlegen.
Keine Diskriminierung von Ex-Crossairpiloten
Nun müsse die Swiss gemäss Urteil widerrechtlichen Entlassungen der 169 ehemaligen Crossair-Piloten rückgängig machen. Swiss Pilots hat laut Präsident David Bieli das Ziel der Klage erreicht: Keine Zweiklassengesellschaft im Pilotencorps. Gemäss Urteil muss auch bei künftigen Entlassungen bei den Ex-Crossair- und den Ex-Swissair-Piloten proportional abgebaut werden. Dieses Reissverschlusssystem soll bis zum Ende des Gesamtarbeitsvertrages Oktober 2005 gelten.
Swiss-Bedenken nicht ausschlaggebend
Bieli forderte eine sofortige Umsetzung des Urteils. Im Schiedspruch heisst es zu den Bedenken der Swiss bezüglich der Kosten, die beim Abbau nach dem Reissverschlusssystem entstünden: «Diese Bedenken sind gewiss ernst zu nehmen, doch können sie letztlich kein entscheidender Grund dafür sein, die im GAV verankerten Schutzrechte der Kläger in den zentralen Fragen ihres Arbeitsrechtes aufzuheben.» Bieli betonte vor den Medien in Zürich, Swiss Pilots wolle nicht ein Grounding der Swiss provozieren, schliesslich vertrete der Verband rund 900 Piloten.Mehrkosten durch Abbau?
Der Verband hätte gar vor Gericht darlegen können, dass die Anwendung des Reissverschlusssystems der Swiss Einsparungen erlaube. Swiss hingegen hatte zuvor mitgeteilt, das Urteil, sollte es rechtskräftig werden, verursache «erhebliche Mehrkosten» und beraube die Swiss der Möglichkeit, die geplante Reduktion der Flotte nach wirtschaftlichen Kriterien vorzunehmen. Am kommenden Dienstag soll über die Reduktion informiert werden. Auch will die Swiss das Urteil vorerst evaluieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, wie Swiss-Sprecher Jean-Claude Donzel sagte.Billige Swiss-Express rechtswidrig
Die Swiss hatte laut Swiss Pilots bereits einen Schiedsspruch im Pilotenstreit ignoriert und könnte das neuste Urteil ans Appellationsgericht Basel Stadt weiterziehen. Geht es nach Swiss Pilots, dann sitzen alle Parteien – Swiss Pilots, die Ex-Swissair-Piloten Aeropers und die Fluggesellschaft – an einen Tisch um eine gemeinsame Lösung zu finden. Swiss Pilots wîll eine Firma mit einem «Spirit» und wehrt sich gegen eine Auslagerung in Swiss Express. Die Gründung der Billigairline-Tochter Swiss-Express, mit der Regionalflotte und Ex-Crossair-Besatzung, wäre gemäss Urteil rechtswidrig. Dies weil sie eine Trennung des Pilotencorps respektive eine diskriminierende Ungleichbehandung nach sich ziehen würde. (awp/scc/hoa)