Urteil in VW-Prozess: Hartz muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz am Donnerstag im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe. Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit «gekauft». (awp/mc/ar)

Schreibe einen Kommentar