Sie hatten sich mit der Zucht und dem Vertrieb von Hanfstecklingen international einen Namen gemacht. Das Geschäft florierte, bis die Polizei auf die jungen Männer aufmerksam wurde und im Zuge einer umfangreichen Razzia mehr als 80 000 Stecklinge beschlagnahmte. Der Vorwurf: Mit dem Verkauf der Hanfpflanzen hätten die Beschuldigten in Kauf genommen, dass die Abnehmer daraus Rauschgift herstellen könnten.
Vorinstanzliches Urteil bestätigt
Das Obergericht bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. Die bedingten Gefängnisstrafen der drei Brüder von 18, 16 und 13 Monaten bleiben unverändert. Jedoch wurde die Ersatzforderung des Staates aus unrechtmässigem Geschäftsbetrieb herabgesetzt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Vorsichtsmassnahmen der Angeklagten unzureichend gewesen seien. Zwar wurde von jedem Kunden eine schriftliche Garantie über die legale Verwendung der Pflanzen gefordert. Jedoch hätte den Brüdern klar sein müssen, dass ein Grossteil der verkauften Pflanzen zu illegalen Zwecken verwendet wurde.
(ltonline/mc/hfu)