Demnach hatte McCarthy auf Anraten von UBS-Bankern bei der UBS ein Schweizer Konto eingerichtet, das auf den Namen einer Hongkonger Firma lautete. Bezugsberechtigter des Kontos war laut seinem Geständnis McCarthy selbst. «Die UBS wusst davon», erklärte er dem Gericht. Das Schweizer Konto «wurde mit Hilfe eines Schweizer Anwalts eingerichtet, den die UBS-Vertreter McCarthy empfohlen haben».
Mehr als ein Konto in der Schweiz unterhalten
McCarthy habe mehr als ein Konto bei der UBS in der Schweiz unterhalten, hiess es. Die Gelder seien via ein Konto McCarthys auf den Cayman-Inseln in die Schweiz transferiert worden. UBS-Vertreter hätten McCarthy zu solchen Transaktionen geraten. Die UBS-Banker hätten ihm erklärt, viele ihrer amerikanischer Kunden würden auf diesem Wege Geld am Fiskus vorbei schleusen.
McCarthy plädiert auf schuldig
Der kalifornische Geschäftsmann habe ausserdem gestanden, er habe zwischen 2003 und 2008 regelmässig persönlich, per Telefon, Fax sowie per E-Mail Kontakt zu UBS-Angestellten und zu seinem Schweizer Anwalt gehabt, um über seine UBS-Konten «zu diskutieren». Das Dokument, das der Vereinbarung angefügt wurde, mit der McCarthy auf schuldig plädierte, führt weiter aus, dass der Schweizer Anwalt den Amerikaner darüber informiert habe, er habe ein weitere «Barriere» für ihn eingerichtet, um «seine Identität» vor den US-Behörden zu verbergen.
Stiftung in Liechtenstein
Dabei handle es sich um eine «Stiftung in Liechtenstein, die von einer anderen Struktur wie einer Firma in Panama oder Hongkong kontrolliert werde». Im Dokument wird behauptet, die Bank und der Schweizer Anwalt hätten McCarthy gar dazu angestiftet, weitere Gelder vor den US-Behörden zu verstecken. Der Anwalt habe seinen Klienten mehrfach davon überzeugt, seine Gelder nicht von den Schweizer UBS-Konten abzuziehen. Im Gegenteil, der Schweizer Anwalt habe McCarthy mit Schützenhilfe von UBS-Vertretern dazu gebracht, weitere Gelder aus den USA abzuziehen, heisst es.
UBS noch mehr unter Druck
Mit der Veröffentlichung der Details des Geständnisses setzen die USA die UBS weiter unter Druck. Erst am vergangenen Mittwoch hatten die Bank, die Schweiz und die US-Steuerbehörde einen Vergleich angekündigt, mit dem die UBS einen Prozess vor einem Bundesbezirksgericht in Florida abwenden konnten. Die US-Steuerbehörde hatte in ihrer Klage die Herausgabe von 52’000 Datenstämen von amerikanischen UBS-Kunden verlangt. Details des Vergleichs sollten in dieser Woche bekanntgegeben werden. Es wird damit gerechnet, dass nun weitere Daten von US-Kunden der UBS an die Amerikaner übergeben werden. Bereits im Februar hatte die IRS von der Bank die Herausgabe von 285 Datenstämmen erzwungen.
USA sollen Daten von rund 5’000 Kunden erhalten
Die USA können im Rahmen des zwischen der Schweiz und den USA geschlossenen Vergleichs im Steuerstreit mit den Namen von rund 5’000 UBS-Kunden rechnen, welche aller Voraussicht nach den Tatbestand von «Steuerbetrugsdelikten und dergleichen» erfüllen. Dies berichtet die «NZZ am Sonntag» (NZZaS, Ausgabe 16.8.) mit Verweis auf eigene Recherchen. Der abgeschlossene Vergleiche respektiere Schweizer Recht, eine Genehmigung durch die Bundesversammlung sei somit nicht erforderlich, der Bundesrat müsse nicht einmal eine Verordnung ändern, weiss die NZZaS.
Rekursmöglichkeit
Gemäss dem Zeitungsbericht, verpflichte sich die USA im Vergleich dazu, die Klage in Miami zurückzuziehen und stattdessen ein Amtshilfeersuchen an die Schweiz zu richten, um auf diese Weise – und damit so wie im gültigen schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen – an die Kundendaten zu gelangen. Die betroffenen Kunden hätten dann die Möglichkeit, bei einem Schweizer Gericht gegen die Herausgabe ihrer Daten zu rekurrieren, schreibt die NZZaS mit Verweis auf Informationen des «Wall Street Journals» weiter.
Busse im Vergleich nicht vorgesehen
Unklar sei, was geschehen werden, wenn die betroffenen Kunden rekurrieren und sie vor Gericht Recht erhalten. Es stelle sich die Fragen, ob die Schweiz den USA für diesen Fall die Möglichkeit zugestehen musste, die sistierte Klage vor dem Gericht im Miami neu aufzurollen, so die NZZaS. Im Vergleich nicht vorgesehen sei, dass die UBS eine Busse bezahlen müsse. (awp/mc/ps/01)