Die Klage wirft diesen UBS-Kunden vor, die Konten vor der Regierung geheim zu halten und gegen US-Steuergesetze zu verstossen.
UBS will sich Klage energisch widersetzen
Die UBS, die erst am Mittwoch dank eines Vergleichs mit den US-Behörden eine strafrechtliche Verfolgung im Steuerstreit vorerst abgewendet hatte, kündigte umgehend an, sich gegen die Klage juristisch zur Wehr zu setzen. Sie wolle sich der Klage «energisch» widersetzen, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstagabend. Die Grossbank stützt ihren Einspruch auf US-Gesetze, die Bedingungen in dem Qualified Intermediary Agreement mit der US-Steuerbehörde IRS, das Schweizer Bankgeheimnis und internationale Prinzipien, wonach US-Gerichte ausländisches Recht in Betracht ziehen.
Eingeklagte Konten im Wert von 14,8 Mrd. Dollar
Die Klage des US-Justizdepartements betrifft 32’000 Bargeld-Konten sowie 20’000 Depots mit Wertschriften. Der Wert der eingeklagten Konten beläuft sich auf rund 14,8 Mrd USD.
Schwere Vorwürfe
Die gegen die UBS erhobenen Vorwürfe sind happig: Fast 4000 Mal im Jahr seien UBS-Exponenten eigens in die USA gereist, um dort Kunden zu kontaktieren. Das sei durch UBS-Dokumente belegt. Die UBS habe ihre Angestellten ausgebildet, damit sie eine Entdeckung ihrer Machenschaften durch die zuständigen Behörden verhindern konnten, heisst es auf der Internetseite weiter.
US-Steuerpflichtigen beim Aufbau von Offshore-Firmen behilflich
Dokumente zeigten ferner, dass viele Kontakte bei UBS-gesponserten Sport- oder Kulturanlässen geknüpft wurden – Anlässen, welche speziell auf «extrem wohlhabende Amerikaner» ausgerichtet gewesen seien. Weiter heisst es in der Klage, dass der Bank die Gesetzeswidrigkeit ihrer Aktivitäten bewusst gewesen sei. Die UBS habe hunderten von US-Steuerpflichtigen beim Aufbau von Offshore-Firmen zur Steuerhinterziehung geholfen.
Formelle Strafklage abgewendet
Erst am Mittwoch war die UBS in dem seit Monaten schwelenden Steuerstreit mit den US-Ermittlungsbehörden eingeknickt und hat den Ermittlern Daten von bis zu 300 amerikanischen UBS-Kunden zugesagt. Damit entgeht der weltgrösste Vermögensverwalter einer unmittelbar drohenden formellen Strafklage. (awp/mc/pg/34)