Dies schreibt die New York Times in ihrer Ausgabe vom 1. Oktober und beruft sich dabei auf zwei mit dem Vorgang vertraute Personen. Damit hätten die amerikanischen Behörden eine Handhabe in ihren Ermittlungen wegen Steuerflucht gegen bis zu 20’000 US-Kunden der Grossbank, heisst es weiter. Bereits im August habe die Grossbank die Schweizer Steuerbehörden über hunderte US-Kunden mit Offshore-Konten informiert.
Keine Kommentare seitens der UBS…
Die UBS selbst wollte zu dem Medienbericht nicht Stellung nehmen und verwies auf die bisherigen Äusserungen. Die Untersuchungen in den USA liefen weiter und die Bank arbeite nach wie vor eng mit Schweizer und US-Behörden zusammen, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen, erklärte Sprecher Serge Steiner gegenüber AWP. «Die UBS berücksichtigt dabei das Schweizer Recht sowie die Verträge zur bilateralen Zusammenarbeit.»
…und der Behörden
Auch das Eidg. Finanzdepartement (EFD) gab zum konkreten Fall mit Hinweis auf laufende Verfahren keine Stellungnahme ab. Generell sei es aber so, dass die US-Behörden Daten nur im Fall von Steuerbetrug von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) auf dem Weg der Amtshilfe oder von den Justizbehörden auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe bekämen, hiess es. Bei Steuerhinterziehung – in der Schweiz kein Straftatbestand – würden die Behörden keine Daten an die USA übermitteln.
Herausgabe von Daten anfechtbar
Im Fall von Steuerbetrug würde der betroffene Kunde vorher informiert und könnte die Herausgabe seiner Daten beim Bundesverwaltungsgericht (Amtshilfe) oder dem Bundesstrafgericht und evtl. Bundesgericht (Rechtshilfe) anfechten. Erst wenn dem Rekurs nicht statt gegeben würde, kämen die Behörden in Amerika an die Kundendaten. (awp/mc/ps/27)