Die grossangelegte Untersuchung der UBS durch die amerikanische Justiz brachte den IRS auf die Spur Chernicks und einiger anderer amerikanischer Steuerhinterzieher. Sie wurden schnell geständig und dienten den Fahndern als Zeugen gegen die unlauteren Tätigkeiten der Bank. Für ihre Zusammenarbeit werden die ertappten Steuersünder nun mit milden Strafen belohnt.
Bewährung als falsches Signal
Der 70-jährige Chernick muss dennoch drei Monate ins Gefängnis, weil es laut Richter Cohn die falsche Botschaft senden würde, Steuersünder nur auf Bewährung zu bestrafen. Nach der kurzen Haft wird Chernick ein halbes Jahr elektronisch überwacht, dann muss er sich sechs Monate bewähren. Mit einer Busse wurde er nicht belegt.
Ein Jahr Hausarrest für Rubinstein
Am Mittwoch war ein anderer Steuersünder in Florida, Steven Rubinstein, zu einem Jahr Hausarrest und einer Busse von 40’000 USD verurteilt worden. Die Verurteilung des Jachthändlers Robert Moran ist auf den 6. November verschoben worden. Ebenfalls auf sein Urteil wartet der kalifornische Unternehmer John McCarthy.
Erste UBS-Frist abgelaufen
In der UBS-Steueraffäre, die letztlich mit einem Vergleich endete, ist am Freitag die Frist abgelaufen, in der die UBS die ersten 500 Dossiers von mutmasslichen Steuersündern an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) abliefern musste. Weder die Grossbank noch die ESTV wollten diese Etappe kommentieren. Mit dem Ablauf der Frist beginnt zugleich eine neue: Innerhalb der nächsten 30 Tage erlässt die ESTV Schlussverfügungen. (awp/mc/pg/27)