USA fordern rasche Reaktion der Schweiz und der Bank

Die Schweiz und die USA hätten sich auf einen Informationsaustausch geeinigt, der die US-Steuerpflicht gemäss der IRS-Klage durchsetze, ohne Schweizer Souveränität zu verletzen, schreibt die Behörde. Zum einen handelt es sich um einen Vertrag zwischen der Schweiz und den USA, den der Geschäftsbeauftragte und Diplomat Guillaume Scheurer für die Schweiz in Washington am Mittwoch unterzeichnete. Auf Seiten der Steuerbehörde signierte der Beauftragte Kommissär für internationale Angelegenheiten, Barry Shott, das Abkommen.


USA behalten Druck aufrecht
Zum anderen handelt es sich um den eigentlichen Vergleich zwischen der Grossbank und den USA, unterzeichnet von Staatsanwalt John Di Ciccio und dem Chef der UBS-Rechtsabteilung Marcus Diethelm. Die Abkommen beinhalten im Detail, wie der Datentransfer ablaufen soll. Die USA behalten dabei den Druck auf und machen klar, dass sie bis Januar 2010 mit Informationen von 10’000 in Amerika steuerpflichtigen UBS-Kunden rechnen: 4450 durch das Amtshilfeverfahren, den Rest durch Kunden, die sich aus Angst vor einer Strafverfolgung selbst anzeigen oder die UBS beauftragen, ihre Daten gegenüber dem IRS offen zu legen.


Andere Banken vor neuen US-Vorstössen nicht gefeit
Auch wenn sich laut Chefkommissär Doug Shulman bereits Tausende von Steuersündern freiwillig melden: Werden die gewünschten Resultate für die IRS nicht erreicht, sieht sich die Behörde laut dem Dokument nicht verpflichtet, die Durchsetzungsforderung ganz aufzugeben. Auch andere Schweizer Banken sind vor einem erneuten Vorstoss der US-Justiz nicht gefeit: Die Steuerbehörde verpflichtet sich wörtlich nur dazu, gegenüber der UBS keine neuen «John Doe Summons» oder ähnliche Praktiken anzuwenden.


Enger Zeitplan
Die Schweiz verpflichtet sich in einer zusätzlich auf der IRS-Webseite veröffentlichten Erklärung, bereit dazu zu sein, zusätzliche Anfragen nach Informationen zu prüfen in Fällen, die der der UBS gleich gelagert seien. Dazu soll es schnell gehen. Den Zeitplan legt der Vergleich zwischen der UBS und den USA klar fest: Nach 60 Tagen sollen die ersten 500 Namen an die Eidgenössische Steuerverwaltung übergeben werden, 270 Tage nach dem Vergleich der Rest. Ein Anhang, der beschreibt, welche Kriterien bei der Suche nach den Konten gelten, eröffentlichten die US-Behörden nicht.


Vierteljährliche Treffen
Um sicherzustellen, dass der Vergleich eingehalten wird und der Informationsaustausch funktioniert, vereinbart die US-Steuerbehörde im Vertrag mit der Schweiz vierteljährliche Treffen mit der eidgenössichen Steuerverwaltung. Der IRS anerkennt zudem die Rolle des Schweizer Justizdepartements und der Finanzaufsicht FINMA. Die UBS verpflichtet sich zudem, ein für die US-Behörden verbessertes «Qualified Intermediary Agreement» einzugehen, in dem sich die UBS verpflichten, sämtliche Transaktionen von US-Bürgern mit US-Wertschriften den Steuerbehörden zu melden. (awp/mc/ps/35)

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