Dies teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag mit. Grund dafür sind die wegen der Wirtschaftskrise gesunkenen Marktrisikoprämien. Gemäss UVEK-Angaben hat aber der Bundesrat die theoretisch nötige Senkung faktisch bereits im Dezember 2008 vorweggenommen. Wegen des drohenden Preisschubs im Strommarkt hatte der Bundesrat damals entschieden, den Zinssatz für die Entschädigung des Kapitalaufwands während fünf Jahren um einen Prozentpunkt zu reduzieren.
Gros des Stromnetzes betroffen
Diese Senkung gilt für alle Netze, die vor Anfang 2004 in Betrieb genommen wurden, und betrifft damit das Gros des Stromnetzes. Mit dem Entscheid hatte der Bundesrat für eine Senkung der Netznutzungskosten um jährlich rund 200 Millionen Franken gesorgt.
Umstrittene Formel
Der Kapitalzinssatz soll nun erst nächstes Jahr angepasst werden. Das UVEK entschied sich für einen Satz von 1,73%. Bei der Festlegung stützte sich das Departement Leuenberger auf die bei der Revision der Strommarktgesetzgebung eingeführten Berechnungsformel. Eine Anpassung dieser umstrittenen Formel will das UVEK erst im Rahmen der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes vorlegen, die 2014 in Kraft treten soll.
Einzelne Komponente der Stromgesamtkosten
Zwar hat das Departement bereits eine neue Formel ausgearbeitet, die in Bezug auf die Methodik mehr Transparenz und eine Glättung der Zinsentwicklung bringen soll. Die von der Verwaltung konsultierten Marktteilnehmer und Ämter verneinten indes die Dringlichkeit der Änderung. Die Netznutzungskosten sind nur eine Komponente der Stromgesamtkosten von jährlich rund 8,3 Mrd CHF. Neben den Kapitalzinsen, beinhalten die Netznutzungskosten auch die Aufwände für den Betrieb und die Amortisation des Netzes. (awp/mc/ps/26)