UVEK plant 13 Versorgungsgebiete für Privat-TV

Das Oberwallis will ein eigenes Fernsehen, die Ostschweiz eine andere Aufteilung.  Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) plant für die Ostschweiz ein Versorgungsgebiet für private Sender von Winterthur bis ins St. Galler Rheintal. Dazu gehören die Kantone Thurgau, St. Gallen und beide Appenzell sowie die Zürcher Bezirke Andelfingen, Winterthur, Pfäffikon und Hinwil.


Streit um Versorgungsgebiete
25 National- und Ständeräte aus der Ostschweiz verlangen aber ein Versorgungsgebiet für die Kantone Thurgau, St. Gallen und die beiden Appenzell. Die vier Zürcher Bezirke Andelfingen, Winterthur, Pfäffikon und Hinwil sollen dabei zusammen mit den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ein eigenes Versorgungsgebiet sein. Dem Versorgungsgebiet von Andelfingen bis Sargans fehle die kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Homogenität, argumentieren die Parlamentarier. Dabei solle der Thurgau als ein Überschneidungsgebiet den beiden TV-Versorgungsgebieten Ostschweiz und Zürich angehören. Das will auch die Thurgauer Kantonsregierung.


Auch die Schaffhauser reklamieren ein eigenes Versorgungsgebeit
Die Schaffhauser Kantonsregierung will ihrerseits ein separates TV-Versorgungsgebiet Schaffhausen. Der Vorschlag des Bundes, der Schaffhausen dem Versorgungsgebiet Zürich zuweist, schwäche die Region Schaffhausen. Nur ein eigenes Versorgungsgebiet ermögliche ein TV-Programm, das die Eigenheiten der Region berücksichtige.


Oberwalliser Medien gegen die Pläne des UVEK
Auch die Oberwalliser Medien sind gegen die Pläne des UVEK. Sie wollen ein eigenes deutschsprachiges Oberwalliser Regionalfernsehen mit eigener Konzession. «Der Oberwalliser muss während 24 Stunden in seinem Fernsehen in seiner Muttersprache begrüsst werden», schreibt die Interessengemeinschaft Tele Oberwallis. Hierzu gehören die Zeitungen ‹Walliser Bote› und ‹Rhonezeitung›, das Privatradio ‹rro› und die beiden Fernsehen VS 1 und VS 2. Die Medienlandschaft des Oberwallis sei intakt, heisst es. Es sei darum unverständlich, dass VS 1 und VS 2 zu Gunsten eines Senders aus dem französischsprachigen Kantonsteil verschwinden sollten.


Pro Versorgungsgebiet wird eine Konzession ausgeschrieben
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) stehen für private TV-Stationen 4% des Ertrags der TV-Gebühren zur Verfügung. Wer Geld beansprucht, muss einen Leistungsauftrag erfüllen. Pro Versorgungsgebiet wird eine Konzession ausgeschrieben. Bei den Lokalradios bleibt praktisch alles beim Alten. In der zu Ende gegangenen Vernehmlassung haben sich die Verbände der Schweizer Privatfernsehen und der Schweizer Privatradios nicht geäussert. In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) heisst es, man hoffe auf einvernehmliche Lösungen dort, wo regionale Meinungsdifferenzen bestünden. (awp/mc/gh)

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