Küpfer habe es versäumt, rechtzeitig eine Medienmitteilung von der Internetseite des Konsumgüterkonzern zu nehmen, in welcher über die Umstände, die zu Hartmanns Rausschmiss führten, orientiert wurde, begründete die Berner Einzelrichterin ihren Schuldspruch. Zudem habe er auch in einem Interview mit der Berner Tageszeitung «Der Bund» dazu Auskunft gegeben. Küpfers Verschulden sei jedoch klein, und er habe in der Hektik um Hartmanns fristlose Entlassung nur eventualvorsätzlich gehandelt. Die von Hartmann angefochtenen Passagen im «Bund»-Interview habe der am Dienstag als Zeuge einvernommene Journalist aber nicht einfach erfunden, und auch nicht von besagter Medienmitteilung abgeschrieben, war die Richterin überzeugt.
Autorisiert gewesen
Hartmann hatte sich im Zusammenhang mit seiner fristlosen Entlassung am 11. Juni 2003 mit einer superprovisorischen Verfügung insbesondere gegen die Veröffentlichung der beiden zitierten Begriffe gewehrt und in der Folge Strafanzeige gegen Küpfer eingereicht.
Erster Etappensieg