Die Vorabklärungen hätten ergeben, dass im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Rücktritts des Geschäftsleitungsmitglieds Manfred Zipp eine mögliche Verletzung der Ad hoc-Publizität vorliege, schreibt die SWX am Donnerstag in einer Mitteilung. Die Dauer des Untersuchungsverfahrens sei nicht bestimmt. (awp/mc/gh)