Valora und Ex-Chef streiten vor Gericht weiter um Entlassung
Dies sagte die Präsidentin am Freitag am Schluss von gut fünfstündigen Verhandlungen. Hartmann wurde im Juni 2003 fristlos entlassen, weil er hinter dem Rücken des Valora-Verwaltungsrats mit einer Investorengruppe aus Brasilien über den Verkauf der börsenkotierten Firma verhandelt haben soll. Dabei habe er auch vertrauliche Daten vorgelegt, gegen ein internes Reglement verstossen und Weisungen des VR-Präsidenten missachtet, befand im November 2009 ein Berner Einzelrichter. Unter diesen Umständen sei die fristlose Kündigung rechtens gewesen, urteilte er und wies die Klage Hartmanns ab.
2 Mio CHF für entgangenen Lohn und entgangene Boni verlangt
Hartmann verlangt nun weiterhin 2 Mio CHF für entgangenen Lohn und entgangene Boni sowie eine Abgangsentschädigung und eine Entschädigung für die fristlose Kündigung, wie seine Anwältin am Freitag sagte. Sie begründete die Berufung ans Obergericht unter anderem mit der Aussage, der erstinstanzliche Richter habe sich über Gutachten hinweggesetzt oder Teile davon ausgeblendet. Ausserdem habe der Valora-Verwaltungsrat damals jederzeit die Geschicke des Unternehmens in der Hand behalten.
Valora beantragte Abweisung der Klage
Der Rechtsvertreter der Valora beantragte Abweisung der Klage. Hartmann habe mehrere Pflichten verletzt und damit ausreichend Gründe geliefert für eine fristlose Entlassung. (awp/mc/gh/26)