Vereinheitlichung des Strafprozesses

Sie unterstützt auch das neue Strafverfolgungsmodell. Am 12. März 2000 hatten Volk und Stände die Justizreform angenommen und damit dem Bund die Kompetenz erteilt, das Strafprozessrecht zu vereinheitlichen. Heute kennt jeder Kanton seine eigene Ordnung. Zudem gibt es drei Bundesverfahren: Bundesstrafprozess, Militärstrafprozess und Verwaltungsstrafrecht.


Modell für alle Kantone
Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, hörte sich die RK vor ihrem Eintretensbeschluss Vertretungen der Kantone an, welche die Strafverfolgung bereits der Staatsanwaltschaft übertragen haben und auf die Untersuchungsrichter verzichten. Dieses Modell müssten alle Kantone übernehmen.


Neuordnung wie in den Nachbarländern
Mit der Neuordnung des Strafprozessrechts folgt die Schweiz einem System, das die meisten Nachbarländer schon kennen. Die RK verspricht sich davon eine effizientere Strafverfolgung namentlich bei Wirtschaftsdelikten. Sie will bei der Detailberatung auf möglichst effiziente und schnelle Verfahren achten. (awp/mc/gh)

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