Dadurch seien ihre Angestellten zu wenig vor dem schädlichen Asbeststaub bei der Eternit-Produktion geschützt worden. Schmidheiny und de Cartier sollen sich in 2’889 Fällen für die Krankheit ehemaliger Mitarbeiter verantworten, die in vielen Fällen auch zum Tod geführt haben, forderte der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guarinello vor Gericht. Er ermittelt seit Jahren in diesem Fall.
Im Prozessfall drohen hohe Strafen
Dabei geht es um Arbeiter, welche zwischen 1973 und 1986 in den italienischen Eternit-Werken beschäftigt waren. Es handelt sich um das Jahr der Übernahme der italienischen Fabriken durch de Cartier und Schmidheiny sowie das Jahr des Konkurses der italienischen Werke. Eine Richterin in Turin muss nun entscheiden, ob die Voraussetzungen für einen Prozess gegeben sind. Sollte es zum Prozess kommen, drohen den beiden Unternehmern hohe Strafen. Wann der Entscheid der Richterin fällt, ist offen.
Proteste vor und im Gerichtsgebäude
Die Vorverhandlung stiess auf reges Interesse: Hunderte von Ex-Eternit-Mitarbeiter aus Italien, aber auch aus der Schweiz, Frankreich und Belgien, sowie Gewerkschafter hatten sich bereit vor Beginn vor dem Justizpalast in Turin versammelt. Einige rollten Spruchbänder mit dem Slogan «Eternit – Schluss mit dem Massaker!» aus. Drei Gerichtssäle wurden für die 1’200 Personen geöffnet, die die Verhandlung beobachten wollten.
246 Mio Euro Schadenersatz gefordert
Als Zivilklägerin tritt auch Italiens nationale Arbeitsversicherungsanstalt Inail auf. Sie verlangt 246 Mio EUR (375 Mio CHF) als Rückerstattung für die Entschädigungen, die sie erkrankten Eternit-Arbeitnehmern zahlte. Die Rechtsanwälte Schmidheinys forderten ein faires Verfahren. «Wir sind überzeugt, dass die Richter ausgewogen urteilen werden und sich nicht von den Spruchbändern im Gerichtssaal beeinflussen lassen werden», sagte Schmidheinys Verteidiger Guido Carlo Alleva. (awp/mc/ps/23)