Das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung rund um den Rücktritt von Swiss-Chef André Dosé ist eingestellt worden. Es war angenommen worden, dass Dosé Informationen über eine Ausweitung der Ermittlungen zum Crossair-Absturz bei Bassersdorf erhalten hatte.
Ex-Swiss-CEO André Dosé
Dieser Verdacht auf Informationen aus der Bundesanwaltschaft (BA) habe sich nicht erhärtet, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit. Eine Privatperson hatte Ende März eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt eingereicht.
Hintergrund waren der Absturz von Bassersdorf und die Umstände, die am 10. März zum überraschenden Rücktritt des damaligen Swiss-Chefs André Dosé geführt hatten.
Aussagen Bouws ausschlaggebend
Auslöser für die Strafanzeige waren Aussagen von Swiss-Verwaltungsratspräsident Pieter Bouw. In einem Interview mit der «SonntagsZeitung» hatte er erklärt, die Swiss habe einige Tage vor Dosés Rücktritt «glaubhafte Hinweise» erhalten, dass die BA entscheiden werde, gegen wen sie Ermittlungen führen werde.
Tatsächlich hatte Dosé am Tag, bevor die BA die Ausweitung der Strafuntersuchung auf ihn bekannt gab, seinen Rücktritt verkündet. Diese Chronologie und Bouws Aussage nährte in einigen Medien den Verdacht, der Swiss-Verwaltungsrat sei vorzeitig über die Untersuchung gegen Dosé informiert worden.
Keine Vorinformationen
Die BA konterte diese Mutmassungen damals wiederholt. Sie habe keinerlei Vorinformationen über den Zeitpunkt oder Inhalt der mittlerweile angekündigten Verfahrensausweitung an Dritte gegeben. Der Entscheid über die Ausweitung des Verfahrens sei einen Tag nach dem Rücktritt des Swiss-Chefs gefallen. (awp/mc/mad)