Bei der Vergangenheitsbemessung geht die Bemessungsperiode der Steuerperiode voraus. Beispiel: Die Steuer für das Steuerjahr 2001 wird aufgrund des Einkommens im Jahr 2000 berechnet (vgl. auch Gegenwartsbemessung).
Bei der Vergangenheitsbemessung geht die Bemessungsperiode der Steuerperiode voraus. Beispiel: Die Steuer für das Steuerjahr 2001 wird aufgrund des Einkommens im Jahr 2000 berechnet (vgl. auch Gegenwartsbemessung).