Das Schweizer Fernsehen hat sich in einem aussergerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, der GSBA Werbezeit auf SF 1 und SFzwei im Wert von CHF 400’000.- zur Verfügung zu stellen. Ausserdem wird in einer der nächsten Sendungen des «Kassensturz» eine Erklärung zum Fall verlesen.
Gebührenzahler nicht geschädigt?
SF wird die Werbespots der GSBA in Werbeblöcken ausstrahlen, die nicht mit anderen Werbespots ausgebucht sind. Somit entstehen SF durch den Vergleich keine Ertragsausfälle und die Gebührenzahler werden finanziell nicht geschädigt.
(SF/mc/hfu)