Auf die Frage von Richter Gold: «Yes or no?» antwortete Gibson: «The answer is yes.» Gibson sagte, dass ein Abkommen ausgearbeitet worden sei. An den Details müsse aber noch weiter gefeilt werden, bis es unterzeichnet werden könne. Über den Inhalt des Vergleichs wurde weiter nichts bekannt. Laut IRS sollen sie nächste Woche bekannt gegeben werden.
IRS forderte Zugang zu tausenden Kontodaten
Die amerikanischen Steuerbehörden forderten in einer Klage im Februar dieses Jahres Zugang zu tausenden Kontodaten mutmasslicher Steuerbetrüger. Die UBS und die Schweiz machten geltend, dass die Aushändigung das Schweizer Bankgeheimnis verletzen würde. Ein Grundsatzvergleich zeichnete sich schon vor zwei Wochen ab, als der Anwalt der UBS, Gene Stearns, dem Richter sagte, man sei «Minuten von einer Lösung entfernt». Dann schienen sich die Streitparteien aber nicht über die Details einigen zu können.
Gerichtstermin abgesagt
In der Telefonkonferenz bat Gibson denn den Richter auch erneut um etwas Zeit, um die letzten Stolpersteine aus dem Weg räumen zu können, bis die Unterschriften unter das Dokument gesetzt werden. Zu einer Gerichtsverhandlung wird es voraussichtlich nicht mehr kommen. Die Parteien werden dem Richter gemeinsam schriftlich den Vergleichstext sowie eine Bitte um Abweisung der Klage einreichen. Wann genau dies geschehen wird, ist noch nicht klar. Die auf Montag angesetzte Gerichtsverhandlung wird von Gold abgesagt.
Dank an Richter Golds Geduld
UBS-Anwalt Stearns dankte dem Richter für seine Geduld im langwierigen Verfahren und für seine Bemühungen, die beiden Parteien zu einer aussergerichtlichen Einigung zu bringen. «Wir entschuldigen uns für den Schaden, den wir in ihrem Kalender angerichtet haben», sagte Stearns.
UBS begrüsst Entscheid – Vorerst keine Stellungnahme
Die UBS begrüsst in einer Medienmitteilung die Vereinbarung. Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger erklärte dazu: «Der Verwaltungsrat und das Management von UBS sind dankbar, dass die zwei Regierungen eine Einigung in dieser Angelegenheit erzielt haben. Sie danken der Schweizer Regierung und der Schweizer Delegation für ihre hervorragenden Dienste bei den Verhandlungen über diese Vereinbarung.» UBS habe dem Wunsch der Regierungen zugestimmt, keine öffentliche Stellungnahme abzugeben, so lange das Abkommen noch nicht offiziell unterzeichnet ist. Dies solle in naher Zukunft erfolgen.
EJPD bestätigt Vergleich
Das EJPD schreibt in einer Mitteilung, der angestrebte aussergerichtliche Vergleich im US-Zivilverfahren gegen die UBS liege vor. Die Schweiz und die USA hätten in den letzten Tagen die Einzelheiten ausgearbeitet und dies am Mittwoch dem zuständigen Richter in einer Telefonkonferenz mitgeteilt. Nachdem die Schweiz und die USA am 31. Juli eine Grundsatzeinigung (Agreement in Principle) erzielt hatten, wurden den Angaben zufolge in den letzten Tagen die Einzelheiten des Vergleichs ausgehandelt. Ein entsprechender Text wurde heute Morgen früh Schweizer Zeit paraphiert.
Angaben zum Vergleich erst nach der Unterzeichnung
In einem nächsten Schritt müsse der Vergleich nun noch von Vertretern beider Regierungen unterzeichnet werden. Erst nach der Unterzeichnung würden Angaben zum Inhalt möglich sein.
Widmer-Schlumpf wertet Resultat als Erfolg
Die schweizerische Verhandlungsdelegation setzte sich aus Vertretern des EJPD, des EDA und des EFD zusammen. EJPD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf wertet das Resultat als Erfolg der gemeinsamen intensiven Bemühungen aller Beteiligten: «Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass es gelungen ist, die Angelegenheit mit einem Kompromiss zwischen zwei souveränen Rechtsstaaten beizulegen – das ist im Interesse beider Staaten.»
Schweizer Politik reagiert verhalten
Politiker und Vertreter aus der Wirtschaft äusserten sich im «Echo der Zeit» von Schweizer Radio DRS verhalten zu der Ankündigung der aussergerichtlichen Einigung im Steuerstreit zwischen der UBS und der IRS. Thomas Sutter, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung zeigte sich erfreut über die Einigung, weil so ein langwieriger, mühsamer Prozess vermieden werden könne. Wäre es zu einem Prozess gekommen, «wäre die ganze Rettungsaktion, die wir mit volkswirtschaftlichen Vermögen gestartet haben, umsonst gewesen», sagte SVP-Ständerat Hannes Germann.
Schweiger: «Recht vor Macht»
CVP-Präsident Christoph Darbellay blieb skeptisch: Er hoffe, dass diese Lösung nun definitiv sei, denn bei den Amerikanern wisse man nie. Offen bleibe zudem die Frage, was der Preis für diese Lösung sei. Er könne sich daher erst richtig freuen, wenn er die Details des Vergleichs kenne. Die Amerikaner hätten auf «Recht vor Macht» gesetzt, sagte FDP-Ständerat Rolf Schweiger. Er geht davon aus, dass die USA auf das reguläre Amtshilfeverfahren setzen und die Betroffenen sich vor Gericht wehren können.
SP stellt Frage der Verantwortlichkeit
Sollte die Schweiz wirklich mehrere tausend Dossiers von möglichen Steuerbetrügern an die USA ausliefern müssen, stelle sich die Frage der Verantwortlichkeit, sagte Ursula Wyss, Fraktionschefin der SP. Wenn wirklich in diesem Umfang schweizerisches Recht gebrochen worden sei, dann müsse die UBS beigezogen werden, um die Kosten zu finanzieren.
US-Steuerbehörde begrüsst Vergleich
Die ist erfreut darüber, im Steuerstreit mit der Schweizer Regierung und der Grossbank UBS einen Vergleich gefunden zu haben. «Wir freuen uns, dass wir ein Abkommen mit der Schweizer Regierung eingeleitet haben, das die Interesssen der US-Regierung schützt», hiess es in einer schriftlichen Stellungnahme des IRS-Chefbeauftragten Doug Shulman.
Kurzes Aufbäumen der Aktie – Unsicherheit über Details
Auf die Nachricht, dass im UBS-Steuerstreit mit den USA eine aussergerichtliche Einigung zur Unterschrift bereit ist, hat die Aktie der Grossbank deutlich zugelegt. Das Papier kletterte zuerst um 3,3% auf 16,38 CHF. Der Anstieg war aber von kurzer Dauer: Wenige Minuten später stand der Titel noch um 1,4% höher auf 16,07 CHF. Das entsprach etwa dem Kurs kurz vor Beginn der Telefonkonferenz mit Richter Alan Gold. Anschliessend ging es wieder aufwärts um am Schluss ging die Aktie mit einem Plus von 3,1 % auf 16,34 CH aus dem Handel.
Einerseits führen Händler die verhaltene Reaktion des Marktes auf die noch fehlenden Vereinbarungsdetails zurück. Andererseits wird auf die durch den Vergleich gestiegene Gefahr einer baldigen Beteiligungsplatzierung durch die Eidgenossenschaft verwiesen. Der Vergleich ebne den Weg für eine Wandlung und eine anschliessende Beteiligungsplatzierung. Eine solche werde kurzfristig eher auf die Kursentwicklung drücken. (awp/mc/pg/24)