Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente durch Migros «rechtlich zulässig»

Nach Auffasssung des Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) unterscheide sich die neue Logistiklösung und die Zustellung über die Post in der rechtlichen Beurteilung nicht, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag.


Gebracht wird das Rezept im Couvert – abgeholt wird das Medikament am folgenden Tag
Zudem sei festgestellt worden, dass die Tätigkeit der Migros für sich keiner Bewilligungspflicht unterliege. Artikel 30 des Heilmittelgesetzes statuiere zwar eine Bewilligungspflicht für den Detailhandel. Vorliegend sei aber davon auszugehen, dass die eigentliche Abgabe der Arneimittel durch die Versandapotheke Zur Rose AG erfolge.


Pilotprojekt Lenzburg
In der Migros-Filiale in Lenzburg können Kundinnen und Kunden seit Anfang Januar am Kundendienst ihr Arztrezepte abgeben. Dort werden sie von der Versandapotheke abgeholt. 48 Stunden später können die gewünschten Medikamente in Empfang genommen werden. (awp/mc/th)

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