Dieses umfasst alle vermögenswerten Sachen und Rechte des Steuerpflichtigen, die grundsätzlich zum Verkehrswert zu versteuern sind. Zum steuerbaren Vermögen gehören insbesondere: Grundeigentum, bewegliches Kapitalvermögen, rückkauffähige Lebens- und Rentenversicherungen sowie das in einem Geschäftsbetrieb investierte Vermögen.