Versichertenkarte für die Krankenkasse: Bedenken wegen Datenschutz

Die Versichertenkarte soll ab 2008 obligatorisch eingeführt werden und administrative Verfahren vereinfachen, etwa das Abrechnen mit der Krankenkasse. Geplant ist, dass auf dem Chip der Karte Name und Adresse des Inhabers, Angaben zur Krankenkasse und die Versichertennummer gespeichert werden müssen. Freiwillig können die Inhaber auf der Karte auch Notfalldaten abspeichern lassen, etwa zu Allergien, Blutgruppe und Krankheiten. Dieser Vorschlag in der in die Anhörung gegebenen Verordnung hat die Datenschützer auf den Plan gerufen.


Zustimmung der Patienten
Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament müsse entscheiden, was auf der Versichertenkarte gespeichert werden dürfe, sagte der Zürcher Bruno Baeriswyl, Präsident der Schweizerischen Datenschützer, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Allen Eintragungen ausser der Versichertennummer und der Identität des Karteninhabers müssten die Patienten ausdrücklich zustimmen, findet Baeriswyl. Im Verordnungsentwurf sei nicht klar gesagt, dass Personen, die nicht zustimmten, keine Nachteile erleiden dürften. Er befürchtet, dass Krankenkassen mit vergünstigten Prämien Druck auf Patienten ausüben könnten.


Datenschutz Bedenken
Weder die Ziele der Karte noch der Zugang zu den Daten seien eindeutig definiert, sagte Baeriswyl. Nirgends sei festgehalten, dass zum Beispiel Apotheker oder Arbeitgeber Daten nicht in ihrem Interesse verwenden dürften, die mit dem Einverständnis der Karteninhaber auf dem Chip gespeichert worden seien. Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür äusserte sich in seinem jüngsten Jahresbericht besorgt. Er habe nicht den Eindruck, dass sich die Krankenkassen der Brisanz der geplanten Versichertenkarte ausreichend bewusst seien, hiess es dort. Doch auch der Krankenkassenverband santésuisse hat datenschützerische Bedenken, wie sein Sprecher Peter Marbet gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Santésuisse möchte darum bis 2008 erst eine «Administrativkarte», lediglich mit Name, Adresse und Angaben zur Krankenkasse, einführen.


Lösung zu suchen, ist Sache des Bundes
Gesundheitsdaten sollten erst mittelfristig und in einem zweiten Schritt folgen, wenn Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit und Verwendung der Daten geklärt seien. «Hier eine Lösung zu suchen, ist Sache des Bundes», betonte Marbet.  Patienten mit finanziellen Anreizen dazu zu bringen, sensible Daten auf der Karte zu speichern, entspreche nicht dem Wunsch der Krankenversicherer. Sollte sich diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt je stellen, müsse sie vom Bund und nicht von den Krankenkassen entschieden werden. (awp/mc/gh)

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