Versicherungsaufsicht: Schweiz kooperiert mit der EU

Die Vereinbarungen sollen vor allem die Aufsicht über Unternehmen erleichtern, die Teil einer Versicherungsgruppe oder eines Finanzkonglomerats sind. Hier ist eine länderübergreifende administrative Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Solvenz und des Risikomanagements unerlässlich.


«Memorandum of Understanding»
Laut BPV haben bisher rund zwanzig EU- und EWR-Länder ein «Memorandum of Understanding» unterzeichnet. Die Vereinbarungen treten sofort in Kraft. Das Bundesamt wird damit insbesondere in die Arbeiten der Koordinationsausschüsse einbezogen, welche die EU- Richtlinie zur Überwachung von Versicherungsgruppen umsetzen. (awp/mc/pg)

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