American Express lehnte unterdessen ein Einlenken noch einmal kategorisch ab. «Wir haben keine Absicht, den Fall aussergerichtlich beizulegen», sagte Topmanager Kenneth Chenault. Das Justizministerium reichte die Klage bei einem New Yorker Bundesgericht ein. Es wirft allen drei Unternehmen, die den globalen Kreditkartenmarkt beherrschen, eine Verletzung der Wettbewerbsregeln vor. Sie sollen versucht haben, Einzelhändler daran zu hindern, ihre Kunden zur Benutzung von Kreditkarten konkurrierender Firmen mit geringeren Gebühren anzuspornen – etwa durch Rabatte oder auch nur durch Plakate in ihren Schaufenstern mit Aufschriften wie «Wir bevorzugen…». Dadurch sei der freie Wettbewerb unterdrückt worden, heisst es in den Gerichtspapieren. Ähnlich äusserte sich auch Holder. Die Praktiken der drei Unternehmen verhinderten nicht nur einen fairen Preiswettbewerb zwischen Kreditkarten-Anbietern, sondern auch Preisvorteile für die Verbraucher beim Einkauf.
35 Milliarden Dollar an Gebühren für «Big Three»
Hintergrund des Rechtsstreites ist, dass Händler jedes Mal eine Gebühr zahlen müssen, wenn ein Kunde eine Kreditkarte benutzt. Diese Kosten würden dann durch höhere Preise an die Verbraucher weitergegeben, erläuterte Holder. Nach seinen Angaben strichen die «grossen Drei» und mit ihnen verbundene Banken allein im Jahr 2009 über 35 Milliarden Dollar an Gebühren ein. Darüber hinaus hätten sie den Händlern restriktive Bestimmungen aufgedrückt, um Kunden-Anreize zur Verwendung kostengünstigerer Zahlungsmittel bieten.
Visa: Vergleich bereits erreicht
Visa bestätigte, einen Vergleich mit dem Justizministerium und sieben Staaten erreicht zu haben. Die Vereinbarung sieht den Angaben zufolge unter anderem vor, dass Händler künftig ihre Kunden ungehindert mit Rabatten und anderen Vorteilen dazu verlocken können, ihre Visa-Karte in der Tasche stecken zu lassen. Nach Ansicht von American Express bringt eine solche Praxis indessen keinen faireren Wettbewerb, sondern begrenzt ihn vielmehr durch Regulierung. «Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte die perverse wettbewerbsfeindliche Natur der Regierungsargumentation erkennen», sagte Chenault. (awp/mc/ps/04)