Dies teilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit. Weltweit hätten die postalischen Grundversorger somit die Möglichkeit, den Geldtransfer auf einer multilateralen Basis abzuwickeln. Neben dem Übereinkommen zum Zahlungsverkehr ratifizierte der Bundesrat auch die Verfassung, die allgemeine Verfahrensverordnung sowie den Weltpostvertrag. Unterzeichnet hatte er die Dokumente bereits anlässlich des 24. Kongresses des Weltpostvereins (WPV) im Sommer des vergangenen Jahres in Genf.
Inkrafttretung am 1. Januar 2010
Die Übereinkünfte treten am 1. Januar 2010 in Kraft und werden regelmässig an die neusten Entwicklungen im Postwesen angepasst. Ziel ist unter anderem, die postalische Qualität der Grundversorgung auf einem möglichst hohen Niveau zu behalten oder zu verbessern.
Schweiz im CEP-Rat bestätigt
Am Kongress in Genf wurde die Schweiz im Rat für Postbetrieb (CEP) bestätigt. Auch wurde die weltweite Strategie, welche die Ziele des WPV und die Prioritäten für die nächsten vier Jahre festlegt, verabschiedet. Der WPV mit Sitz in Bern wurde 1874 gegründet und regelt die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. 191 Staaten gehören ihm an. (awp/mc/ps/17)