Visana-Angestellte nach Ferien in Risikoländern unter Quarantäne

Damit bestätigte der Visana-Sprecher eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Mittwoch. Bisher galt bei der Visana, dass die Betroffenen für die Zeit in Quarantäne keinen Lohn erhalten. Nun lässt der Krankenversicherer ein externes Gutachten zu dieser Frage erstellen. «Wir wissen, dass die Rechtslage heikel ist», räumte Beusch ein. An der Quarantäne hält die Visana weiterhin fest. Bis zum Vorliegen des Gutachtens geht die Quarantänezeit aber nicht mehr zu Lasten der Arbeitnehmer, wie Beusch betonte. Je nach Ergebnis des Gutachtens wird dann neu entschieden.


Bislang 12 Personen von Quarantäne-Weisung betroffen
Bisher waren zwölf Personen von der Quarantäne-Weisung betroffen. Sie blieben ohne Lohn zu Hause. Kommt das Gutachten zu einem anderen Schluss, wird ihnen laut Beusch die Quarantäne als Arbeitszeit gutgeschreiben. Visana beschäftigt rund 1500 Mitarbeitende. Derzeit gibt es bei der Visana keine Quarantänefälle. Beusch erwartet aber kommende Woche «einige Ferienrückkehrer». Betroffen dürften insbesondere Angestellte sein, die ihre Ferien in Spanien verbrachten. Zu den rund 40 Risikogebieten gehören neben Spanien beispielsweise auch die USA, die Karibik, oder Grossbritannien.


Bis zu 2 Millionen Erkrankungen möglich
Beim Bund geht man davon aus, dass in der Schweiz rund zwei Millionen Menschen erkranken könnten. Wie sich Betriebe vorbereiten können, haben das Bundesamt für Gesunheit (BAG) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einem Handbuch skizziert. Darin wird auch die Wichtigkeit einer guten Vorbereitung und nötiger Massnahmen auf die anrollende Grippewelle betont. Für die rechtzeitige Vorbereitung von Massnahmen seien allerdings die Unternehmen selber verantwortlich, heisst es beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf Anfrage.


19 neue Fälle innerhalb eines Tages
Zu den einzelnen Massnahmen von Unternehmen könne das SECO mangels Kenntnisse der genauen Sachlage keine Stellung nehmen. Da es sich um privatrechtliche Fragen handle, müsste ein Arbeitsgericht allenfalls über die Zulässigkeit von eingeklagten Massnahmen entscheiden. Insgesamt sind in der Schweiz bisher mindestens 291 Menschen an der Schweinegrippe erkrankt. Allein seit Dienstag sind 19 weitere Fälle aufgetaucht, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilte. Erstmals ist demnach auch ein Fall im Kanton Schaffhausen aufgetaucht. (awp/mc/ps/36)

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