Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien ungültig.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge. (awp/mc/ar)