Volle Rente für Bundesangestellte erst mit 65 statt mit 62 Jahren

Die Landesregierung hat die Eckwerte des neuen Vorsorgeplans für die Altersvorsorge des Bundespersonals Kenntnis genommen. Die für März angekündigte Gesetzesvorlage sieht auch einen Beitrag der Bundesangestellten an die finanzielle Konsolidierung der PUBLICA vor.

Keine erheblichen Verschlechterungen
Nach dem Beschluss des Bundesrates soll der Wechsel zum Beitragsprimat so vollzogen werden, dass die Versicherten gegenüber dem heutigen Leistungsprimat keine erheblichen Verschlechterungen erleiden. Gemessen an der versicherbaren Lohnsumme sollen die Arbeitgeberbeiträge mit den bisherigen Aufwendungen des Bundes vergleichbar sein.

Ausmerzen falscher Solidaritäten
Mit dem Beitragsprimat will der Bundesrat auch «falsche Solidaritäten» ausmerzen: Weil alle nur noch für ihre eigene Vorsorge sparen, ist es künftig nicht mehr möglich, dass Versicherte unterer Lohnklassen indirekt an die Renten der Topkader beitragen. Zudem ist das Beitragsprimat für die Versicherten transparenter.

Volle Rente nach 40 Beitrittsjahren
Geplant ist, den Versicherungsbeginn auf 25 Jahre und das technische Rücktrittsalter auf 65 Jahre zu erhöhen. Das bedeutet, dass die Versicherten die volle Rente nach 40 Beitrittsjahren erst mit 65 statt mit 62 Jahren beziehen können.

Vorzeitige Pensionierung weiterhin möglich
Eine vorzeitige Pensionierung zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr bleibt weiterhin möglich. Damit die Pensionskasse keine Verluste erleidet, werden die Rentenkürzungen aber im versicherungsmathematisch erforderlichen Ausmass verschärft.

Überbrückungsrente bei vorzeitiger Pensionierung
Wer vorzeitig in Pension geht, kann nach wie vor eine Überbrückungsrente beziehen. Diese wird paritätisch finanziert und muss vom Versicherten nicht länger zurückbezahlt werden. Mit dem Beitragsprimat werden die bisherigen Verdiensterhöhungsbeiträge in die wiederkehrenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge eingebaut.

Mitgetragen von den Personalverbänden
Die Neuerungen werden von den Personalverbänden grundsätzlich mitgetragen. Vorbehalte gibt es allerdings gegen die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre.

Entlastung des Bundeshaushalts
Die Korrekturen an der Zweiten Säule sind zusammen mit Lohnmassnahmen Teil eines personalpolitischen Gesamtpakets zur Entlastung des Bundeshaushalts. (awp/mc/mad)

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