Vontobel hält Anklage wegen PEH für unbegründet

Dabei hiess es, die Staatsanwaltschaft wolle bei der Bank 130 Mio CHF einziehen. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat im Herbst 2008 Anklage gegen Jörg Fischer und Hans-Peter Bachmann wegen deren Tätigkeit bei der Kapitalerhöhung der PEH erhoben. Jörg Fischer war damals Präsident der Bank Vontobel und gleichzeitig Vizepräsident der PEH. Hans-Peter Bachmann war stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung bei Vontobel und verantwortlich für die Kapitalmarktgeschäfte. Gleichzeitig war er auch CEO bei PEH.


Rettende Idee?
Der «Sonntag» schreibt, das Problem bei der beschlossenen Kapitalerhöhung im Frühjahr 2000 der PEH sei, dass diese nicht zustande gekommen ist. Innert der vereinbarten Zeichnungsfrist seien nur Käufer für 55% der Aktien gefunden worden. In der Not habe Bachmann laut Anklage die rettende Idee gehabt, dass die Bank Vontobel die restlichen Aktien zeichnet. Gleichzeitig sei ein Vertrag aufgesetzt worden, wonach die PEH die Aktien kurz darauf von Vontobel zurückkaufe. Ausgewiesen wurde ein Platzierungserlös von 450 Mio CHF, obwohl klar gewesen sei, dass 130 Mio CHF bereits kurz darauf wieder abfliessen würden.


Vontobel beruft sich auf Gutachter
Die Vontobel Gruppe bestätigt das beabsichtigte Vorgehen der Staatsanwaltschaft, hält aber fest, dass die Bank Vontobel AG selbst nicht strafrechtlich angeklagt sei. Sie erachtet den Antrag auf Einziehung von Vermögenswerten für unbegründet. Die Vontobel-Gruppe sei der Auffassung, dass die Kapitalerhöhung der PEH im Jahr 2000 korrekt abgewickelt worden sei. Anerkannte Gutachter würden dies bestätigen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vermögenseinziehung seien deshalb nicht erfüllt.


Gerichtsverhandlungen vom 16. bis 18. Dezember 2009
Zudem sei der Antrag der Staatsanwaltschaft auch wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, da die Vontobel-Gruppe nicht für Kursverluste der PEH-Aktionäre verantwortlich gemacht werden könne. Vontobel verzichtet deshalb auf die Bildung von Rückstellungen. Die Gerichtsverhandlung findet vom 16. bis 18. Dezember 2009 am Bezirksgericht Zürich statt. (awp/mc/ps/02)

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