Vorgezogene Korrektur der Unternehmenssteuer

Die neuen Regeln sollen auch für noch nicht rechtskräftige Veranlagungen der in den Steuerjahren ab 2001 erzielte Erträge gelten. Hingegen lehnte es der Ständerat stillschweigend ab, dass rechtskräftige Veranlagungen für Erträge aus dem gleichen Zeitraum auf Begehren des Steuerpflichtigen aufzuheben seien.


Links will man nichts wissen


Eine überwiegend linke Kommissionsminderheit wollte auch von dieser reduzierten Rückweisungsklausel aus rechtsstaatlichen Gründen nichts wissen. Simonetta Sommaruga (SP/BE) kritisierte eine stossende Rechtsungleichheit: Wer seine Steuern pflichtgetreu bezahlt habe, sei der Dumme, wer Obstruktion gemacht habe, werde belohnt.


Wo ist der Verhandlungsspielraum


Der Rat lehnte die Streichung der auch vom Bundesrat akzeptierten Klausel mit 27 zu 9 Stimmen ab. Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH) stellte an die Adresse des Nationalrates klar, dass der Ständerat nun keinen Verhandlungsspielraum mehr sehe. Lenkt die grosse Kammer nicht ein, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz. (awp/mc/th)
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