Die juristische Dimension umfasst den Einsatz des V-Mannes Ramos. Seinen Anfang nahm der Fall von Oskar Holenweger im Juli 2003. Damals eröffnete die Bundeskriminalpolizei ein Ermittlungsverfahren, wie der stellvertretende Eidgenössische Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob am Freitag in einem Mediencommuniqué in Erinnerung ruft.
Affäre Ramos
Die Bundeskriminalpolizei hatte durch den Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers Ramos Anhaltspunkte, dass sich der damalige Chef der Zürcher Privatbank Tempus als Drogengeldwäscher anbot. Ein verdeckter Ermittler übergab dem Bankier bei zwei Gelegenheiten 825’000 Franken in bar. Dieser überwies das Geld über das Konto einer panamesischen Firma in Singapur so auf drei Konten in Deutschland, dass die Herkunft nicht mehr ersichtlich war.
Prtivatbank in Schieflage geraten
Holenweger wurde am 11. Dezember 2003 festgenommen. Kurz darauf ergaben sich gemäss Untersuchungsrichter Hinweise, dass der Bankier Konten von Offshore-Gesellschaften für den französischen Industriekonzern Alstom verwaltete. Die Gelder leitete er auf Anweisung des Konzerns an Personen weiter, welche zum Teil in Südamerika als Staatsbedienstete Aufträge vergaben. Erste Abklärungen ergaben gemäss Hansjakob auch, dass Holenwegers Bank und er selbst in finanzieller Schieflage waren. Das Eigenkapital der Bank hatte sich seit 1998 von 30 auf 10 Millionen Franken reduziert. Damit war die gesetzliche Limite von 10 Millionen beinahe unterschritten.
Holenweger: «Verhaftung verhinderte Rettung der Bank»
2003 drohte mit weiteren Verlusten zu enden. Gleichzeitig wurde der Bank ein Kredit zur Aktienfinanzierung gekündigt. Holenweger erklärte laut Untersuchungsrichter, er hätte seine Bank retten können, wäre er nicht verhaftet worden. Das lasse sich aufgrund der Akten nicht nachvollziehen, heisst es in der Mitteilung Hansjakobs. Holenweger sass bis Ende Januar 2004 in Untersuchungshaft. Im Monat darauf verkaufte er seine Bank an das deutsche Institut M. M. Warburg & Co.. (awp/mc/ps/15)