VW-Affäre: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen SPD-Politiker Uhl

Dies teilte die Behörde am Donnerstag mit und bestätigt damit einen entsprechenden Bericht der «Braunschweiger Zeitung» (Donnerstagausgabe). Der frühere VW-Betriebsrat ist nach Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz der zweite Beschuldigte in der Affäre, der angeklagt wird.


Sieben Straftaten zur Last zur Last gelegt
Die Staatsanwaltschaft legt Uhl sieben Straftaten zur Last. Dabei geht es in zwei Fällen um den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue. Uhl soll an Sexpartys auf VW-Kosten teilgenommen haben. Zudem soll der 55-Jährige fünf falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben. Uhl hat die Anschuldigungen bisher stets abgestritten. Ein Sprecher des Politikers sagte am Donnerstag in Berlin, den bisherigen Erklärungen Uhls sei nichts hinzuzufügen.


21 Zeugen benannt
Die Staatsanwaltschaft benennt in ihrer Anklage 21 Zeugen. Wer dies ist, wollte ein Sprecher nicht sagen. Dem Vernehmen nach soll aber neben Prostituierten auch der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, eine Schlüsselfigur in der Affäre, als Zeuge gehört werden.


«Dienstfremde Veranstaltungen»
Der Anklage zufolge soll Uhl 2001 in zwei Fällen an «dienstfremden Veranstaltungen» in Barcelona und Seoul teilgenommen haben, in deren Verlauf auch «Leistungen von Prostituierten» in Anspruch genommen worden sein sollen. Uhl sei hinreichend verdächtig, gewusst zu haben, dass die ihn betreffenden Kosten dieser Veranstaltungen von Gebauer bei VW als angeblich dienstlich veranlasste Kosten abgerechnet werden würden. Uhl habe diese Leistungen damit «sehenden Auges» in Anspruch genommen, obwohl ihm die rechtswidrige Art der Kostenabrechnung bekannt gewesen sei. Weitere drei «Veranstaltungen» in Hannover seien verjährt. Uhl werden ausserdem fünf falsche eidesstattliche Versicherungen zur Last gelegt, die er in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Medienorganen vor dem Landgericht Hamburg abgegeben haben soll.


VW-Betriebsrat
Uhl war von 1990 bis 2006 VW-Betriebsrat und ist nach Angaben auf seiner Homepage derzeit noch Angestellter von Volkswagen mit einem Teilzeitvertrag. Der Bundestag hatte Mitte Dezember die Immunität Uhls aufgehoben. Damit war der Weg frei für eine Anklage in der VW-Affäre.


Hauptverhandlung frühestens im April
Das Landgericht Braunschweig teilte mit, mit einer Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Wolfsburg sei nicht vor Ende Februar 2007 zu rechnen. Der Beginn einer Hauptverhandlung wäre frühestens gegen April 2007 zu erwarten.  Uhl und sein Verteidiger waren nicht auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft eingegangen, es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen. Im Rahmen eines so genannten Strafbefehlverfahrens hätte Uhl ein Urteilsangebot akzeptieren können, das auf eine Geldstrafe oder maximal ein Jahr Strafe auf Bewährung hinausgelaufen wäre. Voraussetzung wäre aber gewesen, dass Uhl geständig ist. Dies war nicht der Fall. 


Hartz ebenfalls vor Gericht
Der frühere VW-Arbeitsdirektor Hartz muss sich ab 17. Januar vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Hartz wird Untreue in 44 Fällen und Begünstigung des Betriebsrats vorgeworfen. Er soll unter anderem dem früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert, gegen den ebenfalls ermittelt wird, über Jahre hinweg rund zwei Millionen Euro an Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Die VW-Affäre war im Juni 2005 ins Rollen gekommen. (awp/mc/gh)

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