Damit fiel in dem europäischen Rechtsstreit eine wichtige Vorentscheidung, denn der Generalanwalt stellte sich eindeutig hinter die EU-Kommission. Diese will das Gesetz abschaffen. Die Bundesregierung hält die Regelung hingegen für EU-konform. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Das Gericht ist zwar nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig.
Porsche begrüsste die Stellungnahme
Der Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche begrüsste die Stellungnahme: «Das bestätigt unsere Haltung zum VW-Gesetz», sagte ein Porsche-Sprecher in Stuttgart. «Wir gehen davon aus, dass sich das Gericht der Position des Generalanwaltes anschliessen wird.» Auf die Frage, ob Porsche jetzt seinen Anteil an Volkswagen von 27,4 Prozent auf knapp 30 Prozent aufstocken werde, sagte der Sprecher, das könne derzeit nicht bestätigt werden. Er bekräftigte hingegen, dass Porsche eine dritten Posten im VW-Aufsichtsrat anstrebe.
Kein Aktionär mit mehr als 20 Prozent der Stimmrechte
Das VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär in Wolfsburg über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügt, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Das Land Niedersachsen hält einen Anteil von 20,8 Prozent. Hauptaktionär Porsche hatte sich hinter die klagende EU-Kommission gestellt.
VW-Betriebsrat hat Plädoyer erwartet
Der VW-Betriebsrat teilte in Hannover mit, er habe ein solches Plädoyer des Generalanwalts erwartet. Allerdings sei dies nur eine Empfehlung. Der EuGH habe schon mehrfach gegen die Empfehlung des Generalanwalts entschieden. Aus Sicht des VW-Gesamtbetriebsrats verstosse das VW-Gesetz nicht gegen Europäisches Recht. (awp/mc/gh)