Ein Gewerkschaftssprecher bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung». Danach können Mitarbeiter bereits mit 58,5 Jahren aus dem Arbeitsleben aussteigen. Die Neuregelung ermöglicht eine Streckung der Altersteilzeit bis auf sieben Jahre. Die Betroffenen bekommen während ihrer Altersteilzeit 85 Prozent ihres letzten Nettogehalts.(awp/mc/ab)