VW: Werke stehen für eine Stunde still – Konflikt um Mitbestimmung
Der VW-Betriebsrat will die Belegschaften in Betriebsversammlungen über das VW-Gesetz und den Streit mit Porsche über die Mitbestimmung in der geplanten Porsche Holding informieren.
EU-Gerichtshof kippte VW-Gesetz
Der Europäische Gerichtshof hatte vorige Woche das fast 50 Jahre alte VW-Gesetz zum Schutz des Autobauers vor feindlichen Übernahmen gekippt. Danach durfte ein VW-Aktionär höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Anteile besass. Das verstosse gegen EU-Recht, urteilte das Gericht.
Keine Einigung um die Mitbestimmung
Im Streit um die Mitbestimmung hatten sich am Dienstag die Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen, Bernd Osterloh, und des VW- Grossaktionärs Porsche, Uwe Hück, in der IG Metall-Zentrale in Frankfurt getroffen, aber keine Einigung erzielt.
VW als Tochter der Porsche Holding
VW wird eine Tochter der geplanten Porsche Holding sein, wenn Porsche demnächst die Mehrheit in Wolfsburg übernehmen sollte, was nach dem Fall des VW-Gesetzes in der vorigen Woche erwartet wird.
Aufsichtsrat der neuen Holding
Im Aufsichtsrat der neuen Holding sollen dann nach dem Willen von Porsche, je drei Arbeitnehmervertreter der beiden Unternehmen sitzen. Die Stimmen der 12 000 Porsche-Mitarbeiter hätten damit genau so viel Gewicht wie die der 324 000 VW-Beschäftigten. Das will der VW- Betriebsrat nicht hinnehmen und war deshalb schon vor das Arbeitsgericht in Ludwigsburg gezogen, dort aber unterlegen. (awp/mc/ab)