Währungsfonds (IWF): Positiver Schlussbericht für den Finanzplatz Liechtenstein
Der am 11. September 2003 veröffentlichte Abschlussbericht des Internationalen Währungsfonds (IWF) stellt dem Finanzplatz Liechtenstein insgesamt ein gutes Zeugnis aus.
Die wichtigsten positiven Erkenntnisse des IWF
Liechtenstein verfügt in jedem geprüften Bereich über eine qualitativ hoch stehende und moderne Gesetzgebung. Diese Feststellung ist für den Finanzplatz ausserordentlich wertvoll, da sie bestätigt, dass Liechtenstein seine Hausaufgaben in den letzten Jahren gemacht hat.
Im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der
Finanzierung des Terrorismus wird im Bericht generell ein «high level of compliance» mit internationalen Standards festgestellt. Es wird insbesondere auch gewürdigt, dass die zuständigen Behörden in den letzten Jahren neu strukturiert und massiv verstärkt wurden, sodass in diesem Bereich wesentlich an Substanz und Schlagkraft gewonnen werden konnte. Diese Einschätzung bestätigt das Urteil zu welchem bereits die FATF und der PC-R-EV Untergruppe des Europarates, die heute «Moneyval» heisst) gekommen sind.
«»Dieses Resultat ist äusserst ermutigend, da es uns zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben und unsere Massnahmen in diesem Bereich bereits Wirkung gezeigt haben»» Otmar Hasler, Regierungschef
Die wichtigsten Kritikpunkte des IWFDer gewichtigste Kritikpunkt des IWF ist die personelle
Unterdotierung der Bankenaufsicht, der Aufsicht über Investmentunternehmen und der Versicherungsaufsicht.
Aufgrund der heute bestehenden Oberaufsicht der Regierung zieht der IMF den Schluss, dass es den Aufsichtsbehörden an Unabhängigkeit mangelt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass die Aufsichtsbehörden die Befugnis erhalten sollten, direkt Lizenzen zu erteilen und zu entziehen sowie direkt Sanktionen gegen regulierte Institutionen zu verhängen.
Es wird bemängelt, dass Vermögensverwalter mit allgemeiner Treuhänderlizenz ohne angemessene Aufsicht arbeiten. Aus diesem Grund regt der IMF an, eine eigene Lizenz für Vermögensverwalter zu schaffen und sie der Aufsicht des Amtes für Finanzdienstleistungen zu unterstellen.
(Presse- + Informationsamt Liechtenstein / hfu)
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