WAK will Haftbarkeit für Organe von systemrelevanten Firmen

Das Obligationenrecht soll so geändert werden, dass die Führungsorgane eines systemrelevanten Unternehmens nach staatlichen Rettungsmassnahmen einfacher haftbar gemacht werden können, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Eingereicht worden war die Initiative von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, als er noch Nationalrat war. Nach geltendem Recht ist es schwierig, bei schlechter Geschäftsführung von den Führungsorganen eine Rückerstattung von Vergütungen einzufordern. Dies zeigte sich nicht zuletzt im Fall der UBS.


Haftungsbewusstsein stärken
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit kann dieser Umstand die Führung von Firmen mit einer faktischen Staatsgarantie zu leichtfertigen oder risikoreichen Strategien verleiten. Werde das Haftungsbewusstsein gestärkt, wirke sich das präventiv auf das Verhalten der Führungsorgane aus. Bevor die WAK des Nationalrats nun eine konkrete Gesetzesänderung ausarbeiten kann, muss noch ihre Schwesterkommission des Ständerats zustimmen.


Keine Anpassung des Bankengesetzes
Nicht zu stark eingreifen in die Vergütungspolitik will die WAK des Nationalrats bei Banken. Mit 16 zu 9 Stimmen empfiehlt sie ihrem Rat eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zur Ablehnung, die eine Anpassung des Bankengesetzes forderte. Sie verlangt, dass die Aufsichtsorgane und die operative Leitung von Banken in der Regel Fixlöhne erhalten. Allfällige Boni sollten nur einen Bruchteil der gesamten Vergütungen ausmachen.


«FINMA-Erlasse genügen»
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit reichen die von der Finanzmarktaufsicht FINMA Anfang 2010 erlassenen Bestimmungen, um die Risikofreude der Bankkader zu zügeln. Seien variable Lohnbestandteile an den langfristigen Erfolg der Firma geknüpft, stellten sie ein gutes Motivationsmittel für die Mitarbeitenden dar. Nach Auffassung der Minderheit sind die Boni eine wesentliche Ursache für die Finanzmarktkrise. Neue Fehlentwicklungen, die das Wirtschaftssystem gefährdeten, müssten verhindert werden. (awp/mc/ps/06)

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