WAK will strengere Offenlegungsvorschriften
Die WAK hat die Vorberatung des FINMAG mit der Änderung des Börsengesetzes abgeschlossen. Damit künftig Übernahmegeschäfte transparenter werden, hat sie mit 20 zu 3 Stimmen beschlossen, die Eintrittsschwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren von 5 auf 3% der Stimmrechte zu senken.
Neue Praxis der UEK im Gesetz verankern
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis entschied die WAK, dass für die Berechnung der Schwellenwerte der Erwerb von Aktien und Optionen zusammengezählt wird. Damit will sie die neue Praxis der Übernahmenkommission (UEK), welche erstmals bei der Übernahme von Saurer durch die OC Oerlikon angewandt wurde, im Gesetz verankern.
Missachtung der Meldepflicht resultiert in Suspension des Stimmrechts
Mit dieser Regelung kann nach Angaben der WAK verhindert werden, dass ein Investor beispielsweise durch den Erwerb von 4,9% Aktien und 4,9% Optionen insgesamt fast 10% der Stimmrechte einer Firma akquiriert, ohne dies offen legen zu müssen. Um den verschärften Offenlegungspflichten Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission zudem beschlossen, dass bei Missachtung der Meldepflicht ein Richter die Ausübung des Stimmrechts des fehlbaren Investors suspendieren kann.
Keine Einschränkung der Marktfreiheit
Die Befürworter sehen in den Verschärfungen keine Einschränkung der Marktfreiheit und keine Behinderung von Investitionsgeschäften. Vielmehr solle die Qualität und die Sicherheit des Schweizer Finanzmarktes verbessert und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden.
WAK: Offenlegungsvorschriften sind dringlich
Vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten kam die WAK zum Schluss, dass die neuen Offenlegungsvorschriften dringlich sind. Sie beantragt deshalb, diese Bestimmungen separat zu behandeln. Stimmen beide Räte zu, treten die neuen Vorschriften am Tag der Schlussabstimmung in Kraft.
Frühjahrssession: FINMAG und Börsengesetz
Das FINMAG und das Börsengesetz werden in der Frühjahrssession behandelt, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. In der integrierten Finanzmarktaufsicht werden die Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengefasst. (awp/mc/ar)