Bei den Waren werden nach einer Übergangsfrist die Zölle reduziert. Damit verbessere sich der Zugang von Schweizer Unternehmen zum russischen Markt, teilte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Freitag mit. Vor allem Chemikalien, Textilien, Maschinen und Uhren sind betroffen. Zudem werden gewisse nichttarifäre Massnahmen liberalisiert, die Uhrenerzeugnisse und den Export von Rindern und Rindfleischprodukten betreffen. Schliesslich wird Russland seine Zölle auf IT-Produkten abbauen.
Übergangszeit
Bei den Dienstleistungen garantiert Russland – nach einem WTO- Beitritt oder einer Übergangszeit – Versicherungen und Banken sowie gewissen Logistikdienstleistern den freien Marktzugang. Ausländische Firmen dürfen jedoch keine Filialen eröffnen. Um in Russland Fuss zu fassen, müssen die Firmen dort unabhängige Gesellschaften russischen Rechts bilden.
Teil der WTO-Verhandlungen
Mit dem Abkommen finden die Verhandlungen zwischen den beiden Ländern im Hinblick auf den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) ihren Abschluss. Das Abkommen ist Teil der Verhandlungen, die Russland mit seinen Handelspartnern führen muss, um der WTO beitreten zu können.
Schweiz ist eines der letzten Länder
Die Schweiz ist eines der letzten Länder, das den Zugang zum russischen Markt aushandeln musste. Das Abkommen stelle daher eine wichtige Etappe für den baldigen WTO-Beitritt dar, heisst es in der EVD-Mitteilung. (awp/mc/gh)