Weg für Fusion von T-Online und Telekom frei

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobene Rechtsbeschwerden als unzulässig verworfen.  Dies teilte die T-Online International AG am Donnerstag in Darmstadt mit. Der Zusammenschluss ist damit trotz Klagen vieler Aktionäre faktisch vollzogen: «Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden.» (awp/mc/th)

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