Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobene Rechtsbeschwerden als unzulässig verworfen. Dies teilte die T-Online International AG am Donnerstag in Darmstadt mit. Der Zusammenschluss ist damit trotz Klagen vieler Aktionäre faktisch vollzogen: «Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden.» (awp/mc/th)