Damit steht der Umwandlung der Allianz in eine Europa-AG (Societas Europaea/SE) und der Verschmelzung mit der italienischen Tochter Riunione Adriatica di Sicurta (RAS) praktisch nichts mehr im Wege.
Planungssicherheit für die Allianz
Die Aktionäre hätten mit ihren Anfechtungsklagen den Umbau wohl nicht verhindern können. Der Allianz bleibt mit der Einigung aber eine möglicherweise jahrelange Auseinandersetzung erspart. «Das gibt uns Planungssicherheit», sagte eine Konzernsprecherin in München. Laut Allianz wurden den Anfechtungsklägern keine finanziellen Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. Allerdings sollen ihnen die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von im Schnitt 72.000 Euro je Kläger ersetzt werden.
Landgericht bestätigt Einigung
Das Landgericht München I bestätigte die Einigung auf einen Vergleich. Damit sei auch die Verkündung einer Entscheidung über den Freigabeantrag der Allianz an diesem Donnerstag hinfällig. Mit dem Antrag wollte die Allianz ihren Zeitplan trotz der laufenden Klagen einhalten, der eine Eintragung der neuen Allianz SE in das Handelsregister für den Herbst vorsieht. Bei einem mündlichen Verhandlungstermin im Juni hatte der Vorsitzende Richter bereits angedeutet, dass er dem Freigabeantrag der Allianz stattgeben könnte.
Erster deutscher Grosskonzern als Europa-AG
Die Allianz will sich nach 116 Jahren als AG als erster deutscher Grosskonzern im Rahmen der Verschmelzung mit der RAS in eine Europa-AG umwandeln. «Wir werden durch die Europäische Gesellschaft automatisch internationaler werden, was uns für den globalen Wettbewerb hilft, in dem wir stehen», sagte Konzern-Chef Michael Diekmann.
Die neue Rechtsform der SE ermöglicht es Unternehmen, die europaweiten Geschäfte in einer Holding zusammenzufassen, statt wie bisher für jedes Land rechtlich eigenständige Landesgesellschaften haben zu müssen. Vor der Eintragung als Allianz SE im Herbst muss nun vor allem noch ein europäischer Betriebsrat gegründet werden. (awp/mc/pg)